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Das Finanzamt hat eine unangenehme Mitteilung über Auslandskonten gesendet - WELT


| Lesedauer: 3 Minuten

Zwei Schilder mit der Aufschrift Finanzamt und Polizei, aufgenommen in Miesbach (Bayern) am 24.04.2013. Die politische Diskussion über Steuersünder und die Bestrafung bei Selbstanzeige ist neu angeheizt worden. Foto: Tobias Hase/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit Zwei Schilder mit der Aufschrift Finanzamt und Polizei, aufgenommen in Miesbach (Bayern) am 24.04.2013. Die politische Diskussion über Steuersünder und die Bestrafung bei Selbstanzeige ist neu angeheizt worden. Foto: Tobias Hase/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

Steuersünder bitte hier entlang: Wegweiser im bayerischen Miesbach.

Quelle: picture alliance / dpa

Schon seit Jahren lagern Millionen Daten zu den Auslandskonten deutscher Staatsbürger beim Bundeszentralamt für Steuern. Nun beginnen die Finanzämter mit der Auswertung. Auffällige Steuerbürger erhalten dann ein Schreiben vom Finanzamt.

Die kommenden Monate werden für manch einen Deutschen womöglich unangenehm. Jederzeit kann ein Schreiben vom Finanzamt im Briefkasten liegen, in dem der Adressat mehr oder weniger direkt gefragt wird, ob er ein Steuerhinterzieher ist.

Denn ab Montag, dem 1. Juli, wird ein gewaltiger Datensatz gehoben, der seit Jahren ungesehen beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn lagert. Es geht um Informationen darüber, wer wie viel Geld auf Konten im Ausland hat und welches Einkommen, wie viele Zinsen und Dividenden dort eingegangen sind.

Die Daten hat die Behörde im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs von anderen Staaten bekommen. Seit 2014 zunächst von EU-Partnern, seit 2017 auch darüber hinaus. So kamen laut Bundesfinanzministerium bislang mehr als zehn Millionen Datensätze zusammen.

Nötige Software steht bereit

Nun steht die Software bereit, mit der die Daten gefiltert und entsprechend der Steueridentifikationsnummer den richtigen Personen zugeordnet werden können. Die Mitarbeiter der Finanzämter können damit beginnen, die Informationen mit den Steuerakten abzugleichen: Was ist bekannt, was neu, welche Steuern wurden bezahlt, welche nicht?

Die Zeit drängt. Im Regelfall bleibt ein halbes Jahr, um die Vorgänge aus dem Jahr 2014 aufzuklären, bevor sie am 31. Dezember 2019 verjähren. Wie viel Mehrarbeit auf die ohnehin nicht üppig ausgestatteten Finanzämter zukommt, wagt niemand vorherzusehen – auch nicht, um wie viele bislang entgangene Steuereinnahmen es gehen könnte. Grundsätzlich sollen nur jene Fälle auf den Bildschirmen der Beamten landen, die ein gewisse Größenordnung haben. Im Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg etwa spricht man von Fällen, die als „prüfungsrelevant“ eingestuft werden.

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Zeigt der Abgleich, dass die Informationen aus dem Ausland bisher nicht in der Steuererklärung auftauchen, gibt es Post vom Finanzamt. Darin werden die auffälligen Steuerbürger um aktive Mithilfe gebeten.

„Die Finanzämter werden die betreffenden Steuerbürgerinnen und Steuerbürger auffordern, die entsprechenden Beträge nachzuerklären oder eine Steuererklärung abzugeben“, so das Finanzministerium Rheinland-Pfalz in Mainz. Aus München klingt es ähnlich: „Bei Zweifelsfällen werden die Steuerpflichtigen die Möglichkeit haben, den Sachverhalt angemessen aufzuklären“, teilte das Bayerische Staatsministerium der Finanzen.

„Möglichkeit einer Selbstanzeige“

Und die gewünschte Mithilfe geht noch weiter: „Das Musterschreiben wird auch einen Hinweis auf die Möglichkeit einer Selbstanzeige enthalten“, kündigt das Finanzministerium in Stuttgart an. Das wäre aus Sicht des Fiskus eine elegante, weil arbeitszeitschonende Lösung: Die Empfänger der Schreiben geben eine strafbefreiende Selbstanzeige ab und liefern so den Ämtern gleich noch fehlende Informationen zu den entdeckten Einnahmen im Ausland.

Steueranwälte warnen vor einer vorschnellen Reaktion. „Auf keinen Fall sollte jemand direkt zum Telefonhörer greifen, sein Finanzamt anrufen und alles einräumen“, sagt Michael Weber-Blank von der Kanzlei Brandi in Hannover.

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Er verstehe, wenn ein vermeintlich Ertappter die Sache schnell aus der Welt schaffen wolle, doch das Thema Selbstanzeige biete viele Fallstricke. Deshalb solle jeder zumindest erst mit seinem Steuerberater das Gespräch suchen.

Wann die ersten Briefe verschickt werden, ist die Entscheidung der einzelnen Bundesländer. In Niedersachsen beispielsweise geht man davon aus, dass die ersten Schreiben an die Steuerbürger noch im August versandt werden, teilt das Finanzministerium in Hannover mit. In Rheinland-Pfalz könnten die Schreiben „laut Zeitplan Anfang September“ eintreffen. Auch in Baden-Württemberg geht man von ersten Briefen im September aus.

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Author: Scott Schwartz

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