Auch EU-Bürger ohne festen Wohnsitz können künftig ein Basis-Girokonto einrichten. Mit diesem Bankkonto können sie europaweit Geld überweisen und Bargeld
am Automaten abheben. Die EU-Richtlinie, der das Parlament im Brüssel nun
zugestimmt hat, greift eine jahrelange Forderung der Sozialverbände auf. Bislang
haben die deutschen Banken nur eine freiwillige Selbstverpflichtung abgegeben. Die EU-Regierungen müssen der
Richtlinie noch zustimmen, doch dies gilt als Formalie.
Besonders häufig wird Obdachlosen ein Konto verweigert. In Hamburg leben schätzungsweise 1.500 bis 2.000 Menschen auf der Straße, weitere 3.500 haben keine Bleibe, kommen jedoch in Wohnunterkünften unter. Im Interview erläutert Stephan Karrenbauer, Sozialarbeiter und politischer Sprecher des Hamburger Obdachlosenmagazins Hinz und Kunzt, was die Entscheidung des EU-Parlaments bedeutet.
ZEIT ONLINE: Herr Karrenbauer, herzlichen Glückwunsch, das EU-Parlament hat eine Ihrer wichtigsten Forderungen umgesetzt.
Stephan Karrenbauer: Das wurde aber auch Zeit. Ich bin seit 20 Jahren beim Straßenmagazin und so alt ist die Forderung auch schon. Mindestens! Wir haben immer schon gesagt: Jeder braucht das Recht auf ein Girokonto. Die Banken haben zwar eine Selbstverpflichtung abgegeben, ihr Versprechen aber nie eingehalten. Wenn man die Banken fragt, sagen sie: Hier bekommt jeder ein Konto. Aber die Realität ist eine andere.
ZEIT ONLINE: Wie wickelt ein Obdachloser heute seine Geldgeschäfte ab?
Karrenbauer: Auch Wohnungslose müssen Geld überweisen. Aber wenn ihnen die Bank das Girokonto verweigert, müssen sie das Geld bar bei der Bank einzahlen und das kostet jedes Mal fünf Euro Gebühr. Fünf Euro! Das summiert sich. Stellen Sie sich einmal vor, man wird beim Schwarzfahren erwischt und zahlt das Geld in Raten ab. Dann werden jedes Mal fünf Euro fällig. Dasselbe gilt für jede andere Rechnung, die beglichen werden muss, zum Beispiel für Wasser und Strom.
ZEIT ONLINE: Wie gehen Obdachlose damit um? Das ist ja auch für einen Normalverdiener eine Menge Geld.
Karrenbauer: Sie resignieren. Irgendwann wird es dann als ganz normal empfunden.
ZEIT ONLINE: Wie bekommt jemand Geld, der kein Konto hat?
Karrenbauer: Das ist oft wirklich schwierig. Nehmen sie beispielsweise Sozialleistungen: Die Jobcenter geben kein Bargeld mehr raus. Die Obdachlosen bekommen also einen Scheck per Post – wenn sie eine Anschrift haben. Wenn sie den Scheck einlösen, werden fünf Euro Gebühr fällig.
Hinzu kommt: Die Betroffenen müssen dem Jobcenter nachweisen, dass sie kein Konto haben und den Nachweis stellen die Banken aus. Diese ganzen Laufereien würden sich durch das neue Gesetz erledigen. Es ist sehr diskriminierend, wenn man von Bank zu Bank laufen muss und auf das Wohlwollen der Mitarbeiter angewiesen ist.
ZEIT ONLINE: Wie kommt jemand ohne feste Adresse an seinen Scheck?
Karrenbauer: In den Tagesaufenthalten oder auch bei Hinz und Kunzt gibt es Postanschriften. Dahin werden alle Briefe zugestellt, dort können sie abgeholt werden.
ZEIT ONLINE: Gibt es Banken, die Obdachlosen eher entgegenkommen?
Karrenbauer: Man könnte vermuten, dass Sparkassen und Volksbanken offener sind. Aber dem ist nicht so. Manchmal vergibt die Sparkasse sehr großzügig ein Konto, manchmal ist es die Deutsche Bank – aber immer nur für eine gewisse Zeit. Als Obdachloser muss man es bei vielen Geldhäusern probieren.
ZEIT ONLINE: Die EU-Mitgliedsländer haben zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Gesetz umzusetzen. Worauf sollten sie achten?
Karrenbauer: Sie müssen alle Banken gleichermaßen verpflichten. Es kann nicht sein, dass nur einzelne Institute belastet werden. Für alle Banken muss es selbstverständlich sein, jedem Kunden ein Girokonto anzubieten. Sonst heißt es schnell wieder: "Jetzt muss auch mal gut sein, versuchen Sie es bei der nächsten Bank!"
Author: Michael Thompson
Last Updated: 1703928122
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